Regeln für die Inanspruchnahme der Zornedinger Tafel e.V.

Grundsätze

Die Zornedinger Tafel gibt gespendete Lebensmittel und Hygieneartikel kostenlos an Bedürftige ab. Ausgegeben können nur die am Ausgabetag vorhandenen Lebensmittel und Hygieneartikel. Sonderwünsche können nicht berücksichtigt werden. Bei der Ausgabe wird darauf geachtet, dass auch an die letzten Tageskunden noch Lebensmittel ausgegeben werden können.

Ausgabeort und Öffnungszeiten

Jeweils mittwochs von 09.45 Uhr bis 11.15 Uhr im Kellergeschoß Lärchenstr. 33,
85604 Zorneding

Zugangsregeln

  • Alle Kund*innen werden gleichbehandelt.
  • Die Ausgabe erfolgt nur an Flüchtlinge mit Wohnort im Gemeindegebiet Zorneding. durch Vorlage einer Meldebescheinigung oder einer Aufenthaltsgenehmigung. Die Bedürftigkeit ist durch Vorlage eines Bürgergeldbescheides vom JobCenter, eines Sozialhilfebescheides (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung), eines Asylbewerberleistungsbescheides, eines Wohngeldbescheides oder eines Bescheides über eine niedrige Rente nachzuweisen.
  • Aktuell erhalten Kunden Lebensmittel nur im vierzehntägigen Rhythmus. Wechselweise erhalten Kunden mit gerader Nummer und ungerader Nummer auf dem Tafelausweis Lebensmittel.
  • Der Zugang zu den Räumen der Tafel erfolgt für Kund*innen nur über die Treppe ins Kellergeschoß der Lärchenstr. 33. Die Räume der Tafel sind von Kunden ausschließlich über die Tiefgarage zu verlassen. Bei Schlechtwetter erfolgt der Zu- und Ausgang umgekehrt. Bitte Beschilderung beachten.
  • Der Einlass der Kund*innen in die Räume der Tafel erfolgt in der Reihenfolge der von einem Mitarbeiter der Tafel ausgegebenen Losnummern und nach Vorlage des Tafelausweises. Die Losnummern werden in der Zeit von 09.30 bis 09.45 Uhr ausgegeben. Für Nachzügler letzte Nummernausgabe um 11.00 Uhr. Ohne Losnummer kein Zutritt zur Tafel; auch nicht über die Tiefgarage. Schwangere Kundinnen, Kund*innen mit Kleinkindern, schwerkranke und extrem gehbehinderte Kunden*innen werden bei der Losnummernausgabe bevorzugt. 
  • Aufenthalt von Kunden in den Räumen der Tafel ist auf maximal 10 Personen begrenzt (5 Personen im Vorraum und 5 Personen im Ausgaberaum). Der Einlass von jeweils weiteren Personen ist erst möglich, wenn vorherige Personen die Tafelräume verlassen haben.
  • Vor den Eingängen der Tafel und in den Räumen der Tafel ist auf genügend Abstand zu achten.
  • Gewünschte Lebensmittel werden von den Ausgabehelfer*innen abgegeben. Das selbständige Nehmen von Lebensmitteln ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. 

Zorneding, den 28.06.2023

Der Vorstand der Zornedinger Tafel

Gültig ab 01. Mai 2022 

Zugangsregel

In der Zornedinger Tafel gilt für Mitarbeiter*innen und Kunden 3-G.
Der/die jeweils am Ausgabetag verantwortliche Tafelmitarbeiter*überprüft die Impf-, Genesenen- und Testnachweise der Mitarbeiter*innen und Kunden stichpunktartig. Eine generelle Überprüfung der Impf-, Genesenen- oder Testnachweise ist nicht notwendig, wenn der Status der Mitarbeiter*innen und Kunden dem/der verantwortlichen Tafelmitarbeiter* bereits bekannt ist. Die Überprüfung des G3-Nachweises bei Kunden erfolgt nicht.

Tafelmitarbeiter*innen ohne 3-G-Nachweis können an der Tafelarbeit nicht teilnehmen.

Belüftung

An den Ausgabetagen werden die Tafelräume ausreichend belüftet. Im Ausgaberaum ist ein Luftreiniger in Betrieb. Dieser hat eine effektive Abscheidung nach DIN EN 1822. Dieser Luftfilter reinigt die Raumluft um Bioaerosole (Viren u.a. Covid 19), Bakterien und andere Schadstoffe. Die gefilterte Luft wird optimal im Ausgaberaum wieder verteilt

Abstandsregel

Für Mitarbeiter*innen und Kunden gilt die Abstandsregel von 1,5 Meter.

Neben dem jeweils eingeteilten Ausgabeverantwortlichen sind vier Ausgabehelfer*innen tätig. Jede(r) Helfer*in betreut jeweils nur eine(n) Kunden*in.

Durch doppelreihig aufgestellte Tische im Ausgaberaum wird zwischen Ausgabehelfer*in und Kunde*in einen ausreichenden Abstand (1,5 Meter) erreicht.

Bei der Lebensmittelausgabe ist der Aufenthalt der Kunden*innen in den Räumlichkeiten der Zornedinger Tafel eingeschränkt.

Im Ausgaberaum (70 qm) dürfen sich maximal 4 Kunden*innen aufhalten. Der/Die für den Ausgabetag verantwortliche Tafelmitarbeiter*in kümmert sich um ausreichenden Abstand (1,5 Meter) zwischen den Kunden*innen. Im Vorraum zum Ausgaberaum dürfen sich bei entsprechendem Abstand (1,5 Meter) maximal 5 Kunden*innen aufhalten. Andere wartende Kunden*innen müssen außerhalb der Tafelräume auf den Einlass warten.

Eingang und Ausgang für Kunden*innen sind voneinander getrennt.

Maskenpflicht

Tafelmitarbeiter*innen und Kunden tragen generell FFP2-Masken. Beifahrer/Beifahrerinnen im Fahrzeug eines Fahrers/Fahrerin tragen eine FFP2-Maske.Die Tafel stellt Mitarbeiter*innen und Kunden*innen auf Wunsch FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung.

Hygiene

Alle Helfer*innen desinfizieren ihre Hände. Das Tragen von Einmalhandschuhen ist optional. Gleiches gilt für die Kunden. Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel stellt die Tafel kostenlos zur Verfügung.

Kontaktverfolgung

Der/Die am Ausgabetag jeweils verantwortliche Tafelmitarbeiter*in hält in einer vorbereiteten Liste fest, welche Kunden zur Lebensmittelausgabe gekommen sind. Die jeweils tätigen Helfer*innen sind in einer Einsatzliste sowie im Protokoll über den jeweiligen Ausgabetag dokumentiert. Im Falle einer Covid19-Infektion kann anhand dieser Listen sowie der Ausgabeprotokolle eine Kontaktpersonenermittlung durch die zuständige Gesundheitsbehörde schnellstmöglich realisiert werden.

Abholung von Lebensmitteln durch Tafelmitarbeiter*innen

Privat eingesetzte Fahrzeuge zum Abholen von Lebensmittel sind maximal mit zwei Personen besetzt. Ist der Fahrer allein, übernimmt er auch die Aufgaben, die früher von einem/einer zusätzlicher(n) Helfer(in) wahrgenommen wurden. Beim Betreten der Lebensmittelgeschäfte und während des Aussortierens der zu übernehmenden Ware tragen die Fahrer sowie ggf. die Begleitperson FFP2-Masken.

Sonstiges

Helfer*innen mit chronischen Erkrankungen oder aufgrund früherer schwer-wiegender somatischer und/oder psychosomatischer Erkrankungen sind von der Tafelarbeit befreit. Falls eine Tafelmitarbeit trotzdem gewünscht wird, geschieht dies ausdrücklich auf eigene Verantwortung.

Am Ausgabetag von Helfer und Kunden verwendete und zurückgelassene medizinische Gesichtsmasken und FFP2-Masken werden im Restmüll und zurückgelassene Einmalhandschuhe werden im gelben Sack entsorgt.

Für Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen der Zornedinger Tafel in deren Räumen gelten die vorgenannten Regeln sinngemäß. Für die Teilnehmer gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden oder das Wort haben.

*) Dieses Hygienekonzept wird regelmäßig auch auf evtl. geltende bundes- und/oder landesrechtlicher Beschränkungen bzgl. Corona angepasst.